Jugendbeteiligung ist jetzt ein Muss!

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Jugendbeteiligung ist jetzt ein Muss!

Dezember 07, 2015 - 12:00
Änderungen in der Gemeindeordnung zum 1.12.2015 in Kraft getreten

Erst kürzlich wurde der § 2 der Landesverfassung ergänzt und damit die Rechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Mit der Änderung der Gemeindeordnung in §41a, die am 01.12.2015 in Kraft tritt, werden zusätzlich die Rahmenbedingungen für echte Jugendbeteiligung in Kommunen geschaffen: Junge Menschen in sie betreffende Fragen einzubeziehen ist nun ein Muss.Der Landesjugendring begrüßt die dadurch entstehenden weitreichenden Chancen für Kinder und Jugendliche, sich in ihrer Gemeinde einzubringen.

"Aus den Erfahrungen mit unseren Projekten und Aktionen zum Thema Jugendbeteiligung wissen wir, dass viele Jugendliche ihren Heimatort aktiv weiterentwickeln möchten und auch gute Vorschläge dafür haben“, erklärt Kerstin Sommer, die Vorsitzende des Landesjugendrings. Von der neuen Regelung verspricht sie sich ein Umdenken in den Kommunen: „Wirkliche Beteiligung muss in der Lebenswelt der jungen Generation konsequent praktiziert werden – dazu gehört, junge Menschen in wichtige Entscheidungen einzubeziehen und ihre Interessen und Ideen ernst zu nehmen“, so Sommer weiter. Hierfür sei die Änderung der Gemeindeordnung ein wichtiger Schritt. Ein weiterer Schritt müsse nun in Richtung Wahlalterssenkung für die Landtagswahl unternommen werden.

„Dem Recht auf Selbstbestimmung für junge Menschen wurde Verfassungsrang gegeben. Das ist eine erfreuliche Konsequenz aus dem Jahr der Kinder- und Jugendrechte 2015 – darauf muss nun aufgebaut werden“, sagt Sommer. Die Vollversammlung des Landesjugendrings hat bei ihrer Sitzung am 28.11.2015 mit Beifall die gesetzlichen Änderungen aufgenommen, denn die neuen Regelungen waren überfällig. Umso mehr freut es, dass nun Nägel mit Köpfen gemacht werden, u.a. können junge Menschen die Einrichtung einer Jugendvertretung in ihrer Kommune einfordern, die auch mit entsprechenden Rechten ausgestattet ist.

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